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Amtlich zum Zugpferd bestellt

Geländewagen sind als schwere Zugfahrzeuge – etwa für große Caravans, Pferde-,
Boots- oder Autotrailer – ideal und verfügen über hohe Anhängelasten. „Der Grund
hierfür ist nicht etwa nur ihre konstruktive Eignung, sondern eine Sonderstellung durch
den §42 der StVZO“, informiert Daniel Korn von Bertelshofer, dem großen deutschen
Anbieter von Anhängerkupplungen mit eigenem Online-Shop unter www.bertelshofer.com.
Denn anders als normale PKW, die maximal das Pendant zu ihrem eigenen zulässigen
Gesamtgewicht ziehen dürfen, können Geländewagen bis zum 1,5-Fachen dieses
Wertes an den Haken nehmen. Allerdings sollte die eingetragene Anhängelast ebenfalls
mitspielen.

Doch wie ist ein „echter Geländewagen“ überhaut definiert, schließlich verschwimmen
die Grenzen angesichts der immer größer werdenden SUV-Welle immer mehr?
Technisch gesehen muss unter anderem Allradantrieb an Bord sein sowie
Differentialsperren oder eine vergleichbare Einrichtung. Des Weiteren sollte das
Fahrzeug eine Steigfähigkeit von 30 Prozent oder mehr besitzen sowie bestimmte
Bodenfreiheiten und Winkelvorgaben erfüllen. Letztendlich entscheidet aber der Blick in
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1): Hier muss unter Punkt J das
Kürzel „M1G“ vermerkt sein. Steht dort lediglich „M1“ handelt es sich amtlich gesehen
nur um einen normalen PKW. Für alle Zugfahrzeuge jedoch gilt unisono: Wird ein
Anhänger mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 750 Kilogramm verwendet, muss
dieser über eine eigene Auflaufbremse verfügen.