Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) regelt das die geänderte Fahrerlaubnisverordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt. Neue Führerscheine oder auch neuerteilte zum Beispiel nach Verlust oder Entzug gelten künftig nur noch 15 Jahre. Das betrifft auch diejenigen, die ihren alten Führerschein zum Beispiel wegen Abnutzung, Unleserlichkeit oder Problemen im Ausland mit dem veralteten Foto freiwillig umtauschen oder weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben wollen.
Nach Informationen des KS haben Inhaber eines grauen oder rosa Führerscheins allerdings die Möglichkeit, bis spätestens 18. Januar 2013 bei der Führerscheinstelle des Wohnortes einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Sie erhalten dann das neue Scheckkartendokument mit einer Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033, so wie ihr alter Führerschein. Wer den Antrag erst später einreicht, bekommt den Kartenführerschein mit nur 15 Jahren Gültigkeit. Grundsätzlich rät der Club, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Übrigens erwartet der KS, dass ältere Auto- und Motorradfahrer in ein paar Jahren eine neue Fahrerlaubnis oder auch eine Verlängerung nicht ohne ärztliche Untersuchung bekommen werden – so wie das für Lkw- und Busfahrer ab 50 Jahren heute bereits der Fall ist.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 500.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ks-auxilia.de