Wer damit von der Polizei erwischt wird, zahlt 25 Euro Verwarnungsgeld, betont der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Ergibt sich eine „erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“ können sogar 80 Euro und drei Punkte fällig werden. Denn es ist Pflicht des Fahrers, für die Verkehrssicherheit seines Wagens zu sorgen. Dazu gehört auch, Schnee und Eis vom Autodach zu entfernen. Beim Bremsen könnte die kalte Masse auf die Frontscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen. Bei Beschleunigung könnte sich der Schnee auf die Heckscheibe legen oder den nachfolgenden Verkehr behindern.
Früh morgens ist außerdem oft zu beobachten, dass Autos nur freigekratzte Gucklöcher in der Frontscheibe haben. Auch das ist ein Verstoß gegen § 23 der Straßenverkehrsordnung und kann zu einem Verwarnungsgeld führen. Übrigens kann die Polizei solche Autofahrer anhalten und ihnen die Weiterfahrt erst dann erlauben, wenn der Schnee vom Dach gefegt und alle Scheiben eisfrei sind.
Wenn es nachts geschneit hat, rät der KS deshalb, morgens etwas früher aufzustehen und das Auto von Schnee und Eis zu befreien.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ks-auxilia.de