Das gilt vor allem, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnimmt, zum Beispiel wenn es sich nur um Sachschaden handelt. Dann kommt es – nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) – besonders darauf an, Zeugen zu benennen. Doch manch ein Unfallbeteiligter meldet nur solche Zeugen, die sein eigenes einwandfreies Verhalten bestätigen wollen.
Wer bei Zeugen Zweifel hat, ob diese auch in seinem Sinn aussagen werden, könnte geneigt sein, in der schriftlichen Unfallmeldung an den Versicherer die Frage nach Zeugen mit „Nein“ zu beantworten. Allerdings warnt der KS davor, denn das kann im Extremfall zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Das gilt auch, wenn man meint, der namentlich bekannte Zeuge könnte keinen sachdienlichen Beitrag zur Aufklärung des Unfallhergangs leisten.
Versicherungsrechtlich handelt es sich nämlich um eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Immerhin geht die Rechtsprechung davon aus, dass falsche Angaben zu Zeugen geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ks-auxilia.de