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Segways erst ab 15 Jahren erlaubt

Diese „Selbstbalance-Roller“ stammen aus den USA und sind auch unter dem Namen Segway bekannt. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, hat der Gesetzgeber die Nutzung dieser elektrischen Mobilitätshilfen (amtliche Bezeichnung) verbindlich geregelt. So sind neben einer Typgenehmigung ein Versicherungskennzeichen und als Fahrerlaubnis mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas (ab 15 Jahre) erforderlich.

Bei den einachsigen Elektrorollern wird jedes Rad von einem Motor angetrieben. Eine Computersteuerung hält das Gleichgewicht. Fortbewegung (bis 20 km/h) und Bremsen erfolgen durch Gewichtsverlagerung, Lenken durch horizontale Neigung der Lenkstange.

Nach Information des KS ist die Nutzung von Segways innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwegen erlaubt. Fehlen solche Radwege, darf man auch die Straße benutzen, außerhalb geschlossener Ortschaften allerdings keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Das macht deutlich, dass solche Roller auf den engeren Bereich beschränkt bleiben, meist das Gemeindegebiet. Verstöße werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet.

Obwohl für Fahrer solcher Elektroroller kein Helm vorgeschrieben ist, rät der KS, im eigenen Interesse zumindest einen Fahrradhelm zu tragen.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ks-auxilia.de