Doch das ist verboten, betont der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Insgesamt dürfen nur so viele Personen – auch Erwachsene – mitfahren, wie es Sitzplätze mit Sicherheitsgurten gibt. In der Praxis bedeutet das meist ein Limit von fünf Insassen. Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe dürfen nicht ohne Rückhaltesystem (Kindersitz) befördert werden, auch nicht, wenn die vorhandenen bereits belegt sind.
Die früher vielfach gebräuchliche Nachbarschaftshilfe für den Weg zur Schule ist also im normalen Pkw auf drei bis vier Plätze beschränkt. Allerdings gibt es für Familien eine Ausnahme: Ein drittes Kind ab drei Jahren darf notfalls mit einem normalen Sicherheitsgurt gesichert werden, wenn wegen zwei anderer Kindersitze kein weiterer mehr eingebaut werden kann. Sollen auf dem Rücksitz zwei Kinder transportiert werden, muss gegebenenfalls ein Erwachsener auf die Mitfahrt verzichten, wenn die Befestigung des zweiten Kindersitzes sonst nicht möglich wäre.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ks-auxilia.de