Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beobachtet hat, fahren vor allem Frauen oft barfuß, mit Pantoletten, Badeschlappen oder Schuhen, die hinten offenen sind. Das mag zwar angenehm und erfrischend sein, doch – was viele nicht wissen – bei einer nötigen Gefahrenbremsung kann das zu fatalen Folgen führen. Denn allzu leicht rutscht der Fuß vom Pedal ab. Außerdem ist es schwierig, den zum Bremsen nötigen Pedaldruck ohne Schuhe herzustellen. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, dass dieses Verhalten nur dann mit Bußgeld geahndet werden kann, wenn es zu einem Unfall geführt hat.
Spärliche Oberbekleidung bei offenem Fenster, Cabrio fahren ohne Kopfbedeckung und ähnliches kann zu Erkältungen, steifem Nacken oder Sonnenstich führen. Bei ungeeignetem Schuhwerk sieht das hingegen anders aus. Zwar darf die Polizei das nicht direkt beanstanden. Ein Fahrer ohne Schuhe erfüllt auch noch nicht den Tatbestand des „ungeeigneten Fahrzeugführers“ (nach StVO). Aber – so beurteilen es Gerichte – so etwas gilt als „unvereinbar mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers“. Die Folge ist, dass bei einem Unfall trotzdem Bußgeld oder Geldstrafe verhängt werden können, ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Verantwortung, die auf den Autofahrer zukommen kann.