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Kommt der Blinker aus der Mode?

Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) führt das nicht selten zu gefährlichen Situationen, denn andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich auf dieses Signal. Immerhin ist der Blinker das wichtigste Kommunikationsmittel der Verkehrsteilnehmer untereinander. Er muss eingesetzt werden beim Abbiegen, Überholen, Wechsel des Fahrstreifens auf mehrspurigen Straßen etc. Wer nicht blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es zum Unfall, können die finanziellen Folgen weit höher sein.

Allgemein soll die Fahrtrichtungsanzeige signalisieren, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit deutlich ändern wird. Dies soll Überraschungseffekte bei anderen Verkehrsteilnehmern, also hektische oder panische Reaktionen vermeiden. Daher muss die Anzeige auch früh genug (in der Regel fünf Sekunden vorher) einsetzen, damit sich jeder darauf einstellen kann.

Folgt man der Straßenverkehrsordnung, dann soll der Blinker beim Anfahren und Abbiegen rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) betätigt werden. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern dieser gefolgt wird. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, soll nicht geblinkt werden. Auch das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sowie Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen müssen durch entsprechende Blinksignale angekündigt werden. Das gilt auch für das Einfahren und Verlassen der Autobahn, das Ein-/Ausfahren aus Grundstücken oder anderen Straßenteilen (Gehweg), aus Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nach § 9a StVO nicht geblinkt werden, dafür aber beim Ausfahren.