Nach einer Meldung des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) wird sie im Rahmen der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung durch die sogenannte „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) ersetzt. Ein Anruf beim Versicherungsvermittler genügt und der Kfz-Halter bekommt per Telefon, Fax, SMS, E-Mail oder Post eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (zum Beispiel: H7FX5A3), die er bei der Zulassung nennt. Parallel wird die zuständige Zulassungsbehörde informiert.
Sollte eine Zulassungsstelle noch nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen, stellt der Versicherer weiterhin eine schriftliche Bestätigung aus und vermerkt darauf die eVB-Kombination. Bei einer Polizeikontrolle auf der Fahrt zur Zulassungsstelle mit einem noch ungestempelten Kennzeichen genügt es, die siebenstellige Kombination zu nennen. Übrigens gilt das Kennzeichen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs in allen EU-Ländern als Versicherungsnachweis.
Das vereinfachte Zulassungsverfahren verringert nicht nur den Verwaltungsaufwand, die Versicherer rechnen damit, rund 300 Tonnen Papier einzusparen. Außerdem wird die Zulassung beschleunigt, schon allein durch den Wegfall von Postlaufzeiten und kürzere Wartezeiten bei den Behörden.