Der KS begrüßte diese Entwicklung und warnte zugleich andere Länder vor dem „Abzocken“ der Autourlauber. Er betonte, wer für das einmalige Durchfahren seines Landes eine Jahres- oder auch nur eine Halbjahresgebühr verlangt, handelt gegen europäische Prinzipien, behindert den Reiseverkehr in Europa und benachteiligt vor allem Tagesausflügler und Urlaubsreisende in unangemessener Weise.
Die Europäische Union verfüge über einige Möglichkeiten, derartige Raubritter-Methoden zu unterbinden. Dazu sei es aber notwendig, gegen solche Missstände unverzüglich zu protestieren.